Aktenzeichen 00070-23/24-KSGOHV/B
Aktenzeichen 00070-23/24-KSGOHV/B
Bei einem F-Jugendspiel hat sich ein Zuschauer, Vater eines Spielers, unsportlich gegenüber Personen des gegnerischen Vereins verhalten. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen nach dem Spielende.
Aufgrund dieser Unsportlichkeit wurde dem Zuschauer durch das Sportgericht ein Stadionverbot für zwei Heimspiele ausgesprochen.
Das Sportgericht hat in dem Urteil deutlich gemacht, dass solch ein Verhalten nicht mit unseren sportlichen Werten zu vereinbaren ist. Darüber hinaus wurde an die Vorbildfunktion gerade bei Jugendspielen appelliert. Auch wenn man sich von einer Person des Gegners provoziert fühlt, sollte es nicht dazu führen, dass es zu solch einem Fehlverhalten kommt.
Der Verein wurde mit einer Geldstrafe belegt. Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des FLB sind die Vereine auch für das Verhalten ihrer Zuschauer verantwortlich.
In dem Urteil hat das Sportgericht überdies noch einmal darauf hingewiesen, dass bei Pflichtspielen der F-Junioren zur Einhaltung der sportlichen Fairness von beiden Mannschaften je eine volljährige Person zu benennen ist und durch Tragen einer Ordnerweste zu kennzeichnen ist.
Beide Vereine sind dieser Pflicht nicht nachgekommen.
(N. Behnke - stellv. Vorsitzender des Sportgerichts)
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