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Tornow und Kickers Oderberg leiten Beschwerdeverfahren ein

Aktenzeichen 00017-23/24-KSGOHV/B

 

Im Beschwerdeverfahren des SV Tornow 90 vom 16.08.2023 gab es folgenden Beschluss:
Im schriftlichen Verfahren des Verbandssportgerichts des FLB wurde am 22.08.2023 zur Beschwerde von SV Tornow gegen den Beschluss 00017-23/24 des FK Oberhavel/Barnim vom 08.08.2023 bzgl. der Fehlstellen im Schiedsrichter-Soll als unzulässig verworfen.
Gründe: Mit Beschluss des Kreissportgerichts Oberhavel /Barnim vom 08.08.2023wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe wegen Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls verurteilt.
Der Beschwerdeführer legte mittels einer an den Vorsitzenden des Sportgerichts gerichteten E-Mail am 16.08.2023 Rechtsmittel ein. Zwar wurde die Rechtsmittelfrist von 10 Tagen gewahrt, jedoch die weiteren zwingenden Formvorschriften nicht eingehalten. Danach wäre es notwendig gewesen, das Rechtsmittel unter dem Nachweis der Einzahlung der Rechtsmittelgebühr über die Verbandsgeschäftsstelle des FLB innerhalb der Rechtsmittelfrist einzubringen.
Am 21.08.2023 wurde von der Verbandsgeschäftsstelle mitgeteilt, dass dort kein Zahlungseingang vorliegt.
Damit war das Rechtsmittel unzulässig. Der Beschluss des Sportgerichts des Fußballkreises Oberhavel/Barnim ist damit rechtskräftig.


Aktenzeichen 00009-23/24-KSGOHV/B

 

Im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss 00009-23/24 des Kreissportgerichts Oberhavel /Barnim durch FSV Kickers Oderberg (Nichterfüllung Schiedsrichter-Soll), gab es eine Beschlussänderung durch das Verbandssportgericht des Fußball Landesverbandes.
Der Beschwerdeführer rügte den Beschluss 00009-23/24 des Kreissportgerichts Oberhavel /Barnim insoweit, dass er die Geldstrafe als unangemessen hoch empfand.
Der Beschwerde des FSV Kickers Oderberg wurde insoweit durch das Verbandssportgericht des FLB aufgehoben, als das nunmehr eine geringere Geldstrafe festgesetzt wurde.
Da die Beschwerde teilweise Erfolg hatte, war ein Teil der Verfahrensgebühr zu erstatten.
Allerdings besteht der Kostenentscheid des Sportgerichts des Fußballkreises Oberhavel /Barnim weiterhin.
Das Rechtsmittel war zulässig. Der Beschluss des Verbandssportgerichts des FLB ist damit rechtskräftig.

 

(D. Rudolph – Vorsitzender des Sportgerichts des FK Oberhavel /Barnim)

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Veröffentlichung

Mi, 30. August 2023

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