Sicherheit im Fußball: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur FLB-Richtlinie
Mit unserer FLB-Sicherheitsrichtlinie wollen wir dafür sorgen, dass uns unser aller Fußball auch in der Zukunft in Brandenburg gemeinsam Freude bereitet – auf und eben vor allem abseits des Spielfeldes.
Eine fällige Neuauflage hat zuletzt in medialen Berichterstattungen für Verwirrung gesorgt. Wir wollen euch an dieser Stelle die wichtigsten Antworten auf drängende Fragen geben, die uns aus unseren Vereinen erreichen:
Gibt es verschärfte Sicherheitsbestimmungen?
Es gibt keinen Grund, von verschärften Sicherheitsbestimmungen zu sprechen. Wir haben lediglich die bestehenden Bestimmungen aus fünf verschiedenen Verordnungen (Wettspielanweisungen Junioren, Wettspielanweisungen Frauen/Herren, der Versammlungsstättenverordnung des Landes Brandenburg sowie der Sicherheitsrichtlinie von 2012) zusammengeführt und angepasst. Ziel war es, ein einheitliches Werk für den gesamten Landesverband zu schaffen. Es wurden keine neuen Verschärfungen eingeführt, sondern die bestehenden Bestimmungen evaluiert und harmonisiert. Viele dieser Bestimmungen waren bereits in der Sicherheitsrichtlinie von 2012 sowie in den Wettspielanweisungen der jeweiligen Ausschüsse enthalten.
Was passiert, wenn ein Verein die Richtlinien nicht erfüllt/erfüllen kann?
Grundsätzlich gilt: Bestehende Plätze haben Bestandsschutz, was bedeutet, dass sie vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt sind. Wir appellieren jedoch an die Vereine, darauf zu achten, dass zumindest eine äußere Umfriedung sowie eine Spielfeldumfriedung vorhanden sind. Für neue Spielanlagen, die noch gebaut werden, gilt die Sicherheitsrichtlinie. Wichtig: Wir werden keine Sperrungen von Plätzen aufgrund des Bestandsschutzes vornehmen. Themen wie die Vernachlässigung von Ordnerdiensten werden nach der Rechts- und Verfahrensordnung weiterhin bestraft.
Wie kann euch der Verband beim Thema Sicherheit helfen?
Wir freuen wir uns schon jetzt über viel positive Resonanz, beispielsweise nach Ordnerschulungen durch den Verband und nach der präventiven Arbeit in den Vereinen durch den FLB. Wir kommen gern bei euch vorbei, um euren Platz gegebenenfalls gemeinsam mit dem kommunalen Träger zu analysieren, um die anstehenden Veränderungen auch in die örtlichen Haushaltsplanungen mit einstellen zu können. Wir helfen euch – wie auf allen anderen Ebenen auch – gern.
Zweifelsohne sorgt auch unsere erfolgreiche Präventionsarbeit dafür, dass wir zu den Top 3-Landesverbänden in Deutschland zählen: In der abgelaufenen Spielzeit konnte die Anzahl der Vorfälle im Bereich Gewalt/Diskriminierung von 120 aus dem Vorjahr um die Hälfte auf 60 reduziert werden. Eine überaus erfreuliche Entwicklung. Das liegt zum einen an der intensiven Präventionsarbeit und zum anderen an der konsequenten Umsetzung der Rechts- und Verfahrensordnung durch die zuständigen Sportgerichte. Auch die Alternativsanktionierung der Sportgerichte (beispielsweise eine Spieltagssicherheitsschulung) scheint einen Stabilisator in der Präventionsarbeit darzustellen. Kein sanktionierter Verein wurde danach wieder auffällig.
Ein erfreulicher Trend zeigt sich auch bei den durch Gewalt/Diskriminierung verursachten Spielabbrüchen. In dieser Saison mussten wir hier 7 Abbrüche verzeichnen (Saison 2022/2023: 15). Zur neuen Spielzeit 2024/2025 wird bundesweit das DFB-STOPP-Konzept eingeführt, um hitzige Situationen mit Beruhigungspausen zu entschärfen und die Sicherheit auf und neben dem Spielfeld zu erhöhen.
(Quelle: www.flb.de)
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