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Transferfenster öffnet: Wichtige Informationen aus der FLB-Pass-Stelle

In Vorbereitung der kommenden Wechselperiode möchten wir euch wichtige Informationen der Pass-Stelle zukommen lassen: Die Passstelle ist in der Wechselperiode ab dem 01. Juli 2024 bis zum 31. August 2024 jeweils montags und freitags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr telefonisch zu erreichen.

 

Im Zeitraum vom 22. bis 26. Juli 2024 ist die Pass-Stelle urlaubsbedingt nicht besetzt und somit telefonisch nicht erreichbar. Ebenso werden E-Mails nicht bearbeitet und weitergeleitet. In dringenden Fällen wendet euch bitte, vorzugsweise per E-Mail (), an das Sekretariat der Geschäftsstelle. Alle innerhalb der Abwesenheit eingehenden E-Mails werden ab dem 29.07.2024 schnellstmöglich bearbeitet. 


Online-Schulung

Die Pass-Stelle bietet am 18. Juni 2024 um 18.30 Uhr eine Online-Schulung zum Passwesen/Antragsstellung Online/Digitaler Spielerpass an. Interessierte Teilnehmer können sich hier für die Online-Schulung anmelden. 


Wechselperiode I

Die Wechselperiode I beginnt am 01.07.2024 und endet entsprechend der Spielordnung am 31.08.2024.

 

Einsatz in noch ausstehenden Pflichtspielen nach dem 30.06.2024: Sofern ein Spieler/eine Spielerin in noch ausstehenden Pflichtspielen des Spieljahres 2023/2024 nach dem 30.06.2024 zum Einsatz kommt, wird eine Abmeldung entsprechend §10 (15.1b) der FLB-Spielordnung als fristgerecht anerkannt, wenn er/sie sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbes oder dem Ausscheiden seines/ihres Vereins aus diesem Wettbewerb abmeldet.


Vertragsspieler: In der DFB-Vorstandssitzung im Dezember 2023 wurde die Erhöhung der monatlichen Mindestvergütung für Vertragsspieler von 250,00 Euro auf 350,00 Euro beschlossen. Weitere Informationen hierzu findet ihr hier
 

Die Verpflichtung von Vertragsspielern ist entsprechend der von der FIFA festgelegten Registrierungsperioden bis Montag, den 02. September 2024 möglich. 
 

Nachträgliche Freigaben: Entsprechend FLB-Spielordnung §10 (12) kann eine Nicht-Zustimmung bis zum Ende der Wechselfrist nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden. Nach dem 31.08. eingereichte nachträgliche Freigaben können NICHT anerkannt werden. Maßgeblich zur Anerkennung einer nachträglichen Freigabe ist der Eingang bei der Pass-Stelle. Die nachträgliche Freigabe kann sowohl vom abgebenden als auch aufnehmenden Verein eingereicht werden. 
 

Ersatz der Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung: Bis zum Ende der Wechselfrist kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis über die Zahlung der in §10 (15.2) der FLB-Spielordnung bzw. §3 (2) der DFB-Jugendordnung festgelegten Entschädigung ersetzt werden. Später eingereichte Nachweise können NICHT berücksichtigt werden. 
 

Informationen zum Antragsstatus: Bitte seht während der Wechselperiode von telefonischen Nachfragen zum Status von Wechselanträgen ab und nutzt stattdessen die Möglichkeit, den Antragsstatus in DFBnet PassOnline unter „Antragsstellung“ -> „Antragsübersicht“ zu überprüfen oder die Anfrage über das DFBnet-Postfach zu senden.

Bitte haltet bei allen Anfragen die Pass-Nummer oder Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum des Spielers/der Spielerin bereit. 
 

Aktuelles Antragsformular: Bitte nutzt für die Antragsstellung stets die aktuellen Antragsformulare. Bitte prüft daher vor Beginn der Wechselperiode die genutzten Dokumente auf Aktualität. Die aktuell gültigen Antragsformulare findet ihr hier
 

Vereinswechsel & Abmeldung durch aufnehmenden Verein: Sofern einem Verein die Genehmigung des Spielers/der Spielerin zur stellvertretenden Abmeldung als aufnehmender Verein vorliegt, ist der Antrag auf Vereinswechsel zur Wahrung der Abmeldefrist bis zum 30.06. zu stellen.

Anträge auf Vereinswechsel mit stellvertretender Abmeldung des Spielers/der Spielerin durch den aufnehmenden Verein nach dem 30.06. haben zur Folge, dass die Abmeldung nicht fristgerecht erfolgt und der Spieler/der Spielerin trotz einer möglichen Zustimmung der Wartefrist unterliegt. 
 

Fehlerhafte Spielerangaben bei Erstausstellung durch automatisches Ausfüllen: Wir bitten vor der finalen Bestätigung der Anträge um Überprüfung der gemachten Angaben, da oftmals Spielerdaten bei Erstausstellungen fehlerhaft sind oder die Felder automatisch mit den Daten des Antragsstellers ausgefüllt werden. Sollte es trotzdem zu fehlerhaften Eintragungen kommen, bitten wir auf die erneute Beantragung einer Erstausstellung zu verzichten und stattdessen die korrekten Daten des Spielers/der Spielerin der Pass-Stelle per E-Mail mitzuteilen
 

Spielersuche bei Vereinswechsel mit Platzhalter: Regelmäßig kommt es vor, dass für Spieler*innen eine Erstausstellung beantragt wird, obwohl diese bereits ein Spielrecht besitzen oder bereits abgemeldet sind. Sollten diese Spieler*innen in der Spielersuche im DFBnet nicht zu finden sein, nutzt bitte auch die Möglichkeit, beim Vor- und Nachnamen mit einem Platzhalter zu arbeiten, um den Spieler/die Spielerin ggf. mit Doppelnamen oder abweichender Schreibweise zu finden. Ihr habt die Möglichkeit, jeweils nach dem 2. Buchstaben ein * einzufügen, sodass euch alle möglichen Spielerprofile mit den entsprechenden Merkmalen und dem Geburtsdatum angezeigt werden. 
 

Beispiel m. Platzhalter 
Eingabe Vorname: Ma* 
Eingabe Nachname: Mu* 
Geburtsdatum: 01.01.2000


Mögliche Suchergebnisse: 
Max Mustermann (Geb.-Datum: 01.01.2000)
Max Muster (Geb.-Datum: 01.01.2000)
Max Philipp Mustermann (Geb.-Datum: 01.01.2000)
Martin Muster (Geb.-Datum: 01.01.2000)


Sollte trotz dieser Möglichkeit ein Spieler/eine Spielerin nicht zu finden sein, der/die bereits ein Spielrecht besessen haben soll, kontaktiert bitte die Pass-Stelle, um die Erteilung einer doppelten Spielberechtigung oder eine mögliche Bestrafung aufgrund von Falschangaben zu vermeiden.

 

(Quelle: www.flb.de)
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 17. Juni 2024

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