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Was Ihr beim Vereinswechsel nicht vergessen solltet

Am 31. August 2023 endet die Wechselperiode. Wir haben für Euch zusammengetragen, welche wesentlichen Punkte Ihr dabei nicht vergessen solltet.

 

  1. Vereine sollten die erteilten Spielberechtigungen kontrollieren.

  2. Vereinswechsel müssen spätestens am 31.08. beantragt werden, damit Amateurspieler, die sich fristgerecht bis zum 30.06. abgemeldet haben und eine Zustimmung erhalten haben, ein sofortiges Spielrecht erhalten können.

  3. Nachträgliche Freigaben bzw. Nachweise für die Zahlung von Wechselentschädigungen entsprechend der Spiel- bzw. Jugendordnung müssen bis zum 31.08.2023 beantragt bzw. bei der Pass-Stelle eingereicht werden. 

  4. Anträge, welche nach Ablauf des 31.08. beantragt bzw. eingereicht werden, haben zur Folge, dass Spieler bei Vereinswechsel einer Wartefrist entsprechend Spiel-/Jugendordnung unterliegen bzw. nachträgliche Freigaben/Nachweise zur Zahlung von Entschädigungen NICHT anerkannt werden.

 

(Quelle: www.flb.de)

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Veröffentlichung

Di, 29. August 2023

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