Vier Spiele Sperre für Borgsdorf-Spieler ...
... wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter
Aktenzeichen: 00039-22/23-KSGOHV/B
Das Sportgericht hat am 2. November 2022 einen Spieler des FSV Forst Borgsdorf II wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter im Meisterschaftsspiel zwischen BSV Blumberg II und FSV Forst Borgsdorf II am 7. Oktober 2022 für vier Spieltage gesperrt. Darüber hinaus muss der Spieler eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro zahlen.
Nach der Stellungnahme des Schiedsrichters, die das Sportgericht nachvollziehbar und überzeugend fand, baute sich der Spieler gegenüber dem Schiedsrichter in einer Spielunterbrechung auf und hielt keine angemessene körperliche Distanz mehr ein. Der mehrfachen Aufforderung des Schiedsrichters, das Reklamieren zu beenden und Abstand zu halten, kam der Spieler nicht nach, sodass der Schiedsrichter sich nach eigener Aussage zunehmend unsicher und bedroht fühlte. Das leichte Wegschieben mit der flachen Hand durch den Schiedsrichter führte hierbei nicht zu einer Beruhigung der Situation, sondern lediglich zu weiterem unangemessen Verhalten durch den Spieler.
Das Sportgericht hat in der Begründung des Urteils deutlich gemacht, dass es sich um eine schwere Verfehlung des Spielers handelt, welche nicht zu tolerieren ist. Solch ein indiskutables Verhalten verstößt in höchstem Maße gegen das Gebot der sportlichen Fairness. Selbst wenn es zu strittigen Situationen kommt und man nicht mit der Entscheidung des Schiedsrichters zufrieden ist, ist diese dennoch zu akzeptieren und zu respektieren. Das Zeigen von Emotionen ist selbstverständlich ein Teil dieses Sports, jedoch werden Grenzen überschritten, wenn andere Personen in ihrer Ehre verletzt werden.
Außerdem wurde in der gleichen Sportgerichtsverhandlung ein weiterer Spieler des FSV Forst Borgsdorf II für drei Spieltage wegen Schiedsrichter-Beleidigung gesperrt. Überdies wurde der Spieler zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verurteilt. Der Spieler bezeichnete den Schiedsrichter kurz vor Ende des Spiels als „Pisser“. Nach Auffassung des Sportgerichts handelt es sich hierbei um eine Entgleisung des Spielers, die geeignet ist, den Schiedsrichter in seiner Ehre zu verletzen und das Ansehen bei den anderen Beteiligten herabzuwürdigen.
(N. Behnke - Beisitzer Sportgericht)
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